Rechtsanwalt und Notar - Volker H. Schulz, Fachanwalt für Erbrecht
Berlin - Betreuungsrecht, Erbrecht, Vorsorge, Vollmachten
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Dem Erbrecht wird seit Menschengedenken besondere Aufmerksamkeit zu Teil. Es geht dabei um Geld, Macht, Reichtum, Familiengeschichte(n), manchmal auch um Verbrechen, Intrigen, psychologische Verwicklungen, Gerichtsverfahren, Leidenschaft, Hass, Versöhnung und Ehre.
Angesichts der verbreiteten Scheu vieler Menschen, ihr mehr oder weniger hart erarbeitetes Vermögen auf der Grundlage eines wohl erwogenenen Testamentes oder eines sonstigen letztwilligen Verfügung/Verfügung von Todes wegen weiterzugeben, wird sicherlich eher der vermögende Erblasser dazu neigen, einen Rechtsanwalt oder Notar aufzusuchen, um sich Rat und anwaltlichen oder notariellen Beistand gewähren zu lassen.
Erfahrungsgemäß steht dabei noch nicht einmal der Wunsch im Vordergrund, das Vermögen 'zusammen-zuhalten', sondern derjenige, Streit unter den Kindern oder anderen Verwandten zu vermeiden, die den Testator anwaltlichen Rat einholen lässt.
Seit dem 01.07.2005 gibt es den "Fachanwalt für Erbrecht", einen besonders ausgewiesenen Erbrechtsspezialisten.
Wegen seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen hat die Rechtsanwaltskammer Berlin mir die Befugnis verliehen, den Titel "Fachanwalt für Erbrecht" zu führen.
Bitte gehen Sie davon aus, dass ich bemüht sein will, Ihnen so schnell wie möglich zur Seite zu stehen und die gebotene Hilfe zukommen zu lassen, sei es im Wege der Beratung, der Vertretung oder durch sonstige Beistandsleistungen.
Gern sehe ich Ihrer Kontaktaufnahme entgegen.
Ich führe meine Kanzlei seit 1982 als Rechtsanwalt und seit 1995 auch als Notar.
Das Kanzleiprofil ist geprägt durch meine Tätigkeit auf dem Gebiet des gesamten Erbrechts einschließlich der Beratung bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge, etwa bei Gründung einer Stiftung.
Einen ebenso gewichtigen Schwerpunkt bildet meine Tätigkeit im Vormundschaftsrecht einschließlich des Betreuungsrechts sowie der damit in Zusammenhang stehenden Spezialgebiete.
Maßgebliche jahrzehntelange Erfahrungen auf diesen Rechtsgebieten konnte ich nicht nur in meiner Eigenschaft als Berater und Interessenvertreter, sondern auch als in einer Vielzahl von Fällen von den Gerichten bestellter Betreuer, Vormund, Ergänzungs-, Verfahrens- und Nachlasspfleger sowie als Testamentsvollstrecker erwerben. Dabei lag ein Schwerpunkt meiner Bestellungen und Mandatierungen oftmals bei rechtlich und tatsächlich komplizierten Konstellationen.
Hier hat sich ein ausgeprägtes Vertrauensverhältnis insbesondere auch zu den befassten Berliner Gerichten aller Instanzen herausgebildet, was gerade im Bereich der Betreuer- und Pflegertätigkeit unerlässlich ist.
Es ist mir ein besonderes Anliegen, psychisch kranken Menschen beizustehen und ihnen auf wirkungsvolle Weise in oftmals kritischen Lebenslagen zur Seite zu stehen.
So ergibt sich für die vorgenannten Schwerpunkte auch der Bezug zu Fällen, im Rahmen derer die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten zweifelhaft ist und ganz spezielle Lösungswege für die entsprechenden Aufgabenstellungen erfordert werden. Hierfür verfüge ich über umfassende Erfahrungen mit der gezielten Einsetzung psychiatrischneurologisch sachverständiger Ärzte als Gutachter, mit denen ich seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammenarbeite.
Ein eigenständiger Schwerpunkt liegt in der Beratung mittelständischer Unternehmen sowie Unternehmensgruppen mit einer besonderen Ausrichtung auf den Bereich von Wohnungsbauunternehmen sowie Unternehmen des Gebäudemanagements. Dabei steht vor allem das Vertragsmanagement unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen aber auch die rechtliche Absicherung und Gestaltung von Abläufen der Informationstechnologie im Vordergrund.
Das Bemühen um Beratung und Interessenvertretung auf hohem fachlichen Niveau ist für mich selbstverständlich. Auf Grund meiner bewusst als Einzelanwalt ausgeübten Tätigkeit ist der enge persönliche Kontakt zu meinen Mandanten gewährleistet.
Gleichwohl halte ich die Kooperation mit entsprechend versierten Fachkollegen für unerlässlich. Demgemäß verfüge ich über zahlreiche persönliche und fachliche Kontakte, sodass ich in der Lage bin, geeignete Empfehlungen auszusprechen und so den Bedürfnissen meiner Mandanten Rechnung zu tragen.
Im Rahmen des Notariats decke ich den Beurkundungsbedarf für sämtliche Rechtsgeschäfte und sonstige Rechtsvorgänge - zugleich auch über meine Spezialisierungen - ab, vom Grundstücksrecht über das Familien- und Erbrecht bis zum Gesellschaftsrecht und zum Unternehmenskaufvertrag. Meine Urkunden entwerfe ich in der Regel selbst und lege auf Betreuung der Beteiligten auch im Vorfeld der Beurkundungen Wert.
Es entspricht meinem Bestreben, durch effektive kompetente Beratung unnötige kostenträchtige Prozesse zu vermeiden. Allerdings scheue ich nicht etwaige unumgängliche gerichtliche Auseinandersetzungen. Diese sind zuweilen im Rahmen von Erbstreitigkeiten oder solchen Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit einer auf psychischer oder geistiger Erkrankung beruhenden Geschäftsunfähigkeit stehen, unvermeidbar. Bei der Durchführung der erforderlichen Prozesse kommen mir jahrzehntelange Erfahrungen als Prozessanwalt zugute.
Schwerpunkte meiner analtlichen Tätigkeit sind:
Erbrecht
Übernahme von Testamentsvollstreckungen, Nachlasspflegschaften und -verwaltungen
Erb-/Nachlassauseinandersetzungen
Erbrechtliche Rechtsstreitigkeiten, im Rahmen derer der Nachweis der Testierunfähigkeit oder auch der Testierfähigkeit erforderlich ist
Betreuungsrecht/Vormundschaftsrecht
zivilrechtliches und öffentlich-rechtliches Unterbringungsrecht (Freiheitsentziehungverfahren oder Zwangsbehandlungen)
Übernahme von Betreuungsvollmachten oder Geschäftsbesorgungsverträgen zur Vermeidung von gerichtlichen Betreuerbestellungen
Übernahme von Pflegschaften und Betreuungen aufgrund gerichtlicher Bestellung
Vermögensauseinandersetzungen, auch unter Einschluss betreuungsrechtlicher Konstellationen
Zivilrechtstreitigkeiten, die in Zusammenhang mit Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit eines Beteiligten stehen (z. B. Klage auf Geltendmachung der Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages infolge unerkannter Geschäftsunfähigkeit eines Beteiligten)
Immobilienrecht
Beurkundung sämtlicher Rechtsgeschäfte und sonstiger Rechtsvorgänge, insbesondere auch im Erbrecht (z. B. Testamente, Erbscheinsanträge) und Grundstücksrecht
besondere Erfahrung besteht auch im Zusammenhang mit Beurkundungen, im Rahmen derer die Beiziehung von psychiatrischen Sachverständigen zur zweifelsfreien Feststellung der erforderlichen Geschäftsfähigkeit eines Beteiligten erforderlich sein kann (z. B. bei Erteilung von Vorsorgevollmachten, letztwilligen Verfügungen etc.), sowie im Allgemeinen mit psychisch Kranken
z.B.:
Staatliche Intervention oder autonome Selbstbestimmung bei Eintritt des Vorsorgefalls?
z.B.: Vorsorgeregelung - Seit Februar 2003 besteht die Möglichkeit, bei der
Bundesnotarkammer
die Erteilung von Vorsorgeurkunden zentral erfassen zu lassen. Das dort geführte Register dient der Information der mit Betreuungsverfahren befassten Stellen und bietet eine gewisse Gewähr, dass vermeidbare Betreuerbestellungen unterbleiben.
z.B.:
Gesetzliche Betreuung und Vorsorgevollmacht
Ferner:
Kanzleiprofil
Vita (Lebenslauf)
Kooperationen
Schwerpunkte
Honorar
Kontakt
Informationen
Rechtsanwalt und Notar
Volker H. Schulz
Paderborner Str. 1
10709 Berlin
Telefon/Fax
Tel.: 0049 (0)30 - 323 45 00
Fax: 0049 (0)30 - 324 08 29
E-Mail
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